
Long COVID-News
Wir recherchieren und veröffentlichen aktuelle, qualitätsgesicherte Informationen zum Stand der Forschung und zu Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten beim Long COVID-Syndrom.
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COVID-19-Erkrankungen werden in vielen Fällen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt
Etwa 63 Prozent der als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gemeldeten COVID-19-Fälle wurden auch als solche anerkannt. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Anlass für die Information war eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag. Voraussetzung für die Anerkennung ist ein klarer beruflicher Zusammenhang zur Infektion mit dem Coronavirus – zum Beispiel durch engen Kontakt mit infizierten Personen im Arbeitsumfeld. Besonders betroffen sind davon Menschen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten.
Teilerfolg einer Klage gegen Astrazeneca nach Coronaimpfung
Eine Zahnärztin hatte geklagt, nachdem sie nach ihrer Impfung mit einem Astrazeneca-Impfstoff auf einem Ohr nicht mehr hören konnte. Sie ist überzeugt, dass die Impfung die Ursache für den Hörverlust war und fordert von Astrazeneca Auskunft zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs und zudem Schadensersatz. Bislang war sie mit ihrer Klage nicht erfolgreich. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben. Letzteres hatte zuvor auf das laut Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) „positive Nutzen-Risiko-Verhältnis“ verwiesen. Nun muss die Klage neu verhandelt und geprüft werden.
Zum Artikel: https://www.aerzteblatt.de/news/teilerfolg-fur-klage-gegen-astrazeneca-nach-coronaimpfung
Das Sozialgericht Speyer urteilte im Juni 2025, dass bei dem am Post COVID-Syndrom erkrankten Kläger eine organisch-psychische Störung vorliegt, die in ihrer Gesamtheit mit einem GdB von 50 zu bewerten sei. Dies sei in Anbetracht der nahezu nicht mehr vorhandenen Funktionalität des Klägers bei aufgegebener Berufstätigkeit gerechtfertigt.
weiterlesenSozialgericht Heilbronn genehmigt Verletztenrente bei Post COVID wegen anerkannter Berufskrankheit
In seiner Entscheidung vom 12.12.2024 (Az.: S 2 U 426/24) hat das Sozialgericht die Unfallkasse Baden-Württemberg zur Zahlung einer Verletztenrente verurteilt. Der erkrankte Krankenpfleger hatte auf Anerkennung einer Verletztenrente aufgrund Berufskrankheit geklagt. Das Gericht führt aus, dass sich die Beklagte nicht pauschal auf einen derzeit noch fehlenden medizinischen Erkenntnisstand zurückziehen könne, sondern für die Bewertung der Folgen einer COVID-19 Erkrankung sowohl die S 1-Leitlinie zu Long/Post-Covid der AWMF (Stand 2024) sowie die unfallversicherungsrechtliche Literatur berücksichtigen müsse. Hierin wurden bereits Erfahrungssätze zur MdE-Bewertung beim Vorliegen eines Post-COVID-Syndroms veröffentlicht.