Videosprechstunden als Alternative zum Praxisbesuch möglich
Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können seit 1. April 2025 bis zu 50 Prozent ihrer Patient*innen pro Quartal online behandeln – unabhängig davon, ob die Patient*innen zuvor persönlich in der Praxis waren. Die Videosprechstunde kann flexibel in allen Fällen genutzt werden, in denen sie es für therapeutisch sinnvoll halten. Es muss für die Patient*innen, die sie in der Videosprechstunde versorgen, jedoch eine Anschlussbehandlung sichergestellt werden – entweder durch einen zeitnahen Termin in der Praxis, eine Überweisung zu einem Facharzt oder die Einweisung in ein Krankenhaus. Bis auf Laborärzte, Pathologen und Radiologen können alle Arztgruppen die Videosprechstunde anbieten.
Mehr unter: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/videosprechstunde
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Details zur Qualitätssicherung der gesundheitsbezogenen Inhalte lesen Sie bitte in unserem Methodenpapier.



