Versorgung

Vergütung für Behandlung bei Long COVID und Post-Vac erweitert

Im Dezember 2024 wurde im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die vertragsärztliche Vergütung für Behandlungsplanung und -koordination entschieden. Seit Januar 2025 können nun fünf weitere Gebührenordnungspositionen (GOP) mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Dies betrifft Behandlungen von Patient*innen mit Long COVID oder Post Vac-Symptomen sowie ähnlichen Erkrankungen wie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrom).

Mehr unter: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/artikel/koordinierte-versorgung-mit-basisassessment-und-fallkonferenzen-1

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