Vergütung für Behandlung bei Long COVID und Post-Vac erweitert
Im Dezember 2024 wurde im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die vertragsärztliche Vergütung für Behandlungsplanung und -koordination entschieden. Seit Januar 2025 können nun fünf weitere Gebührenordnungspositionen (GOP) mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Dies betrifft Behandlungen von Patient*innen mit Long COVID oder Post Vac-Symptomen sowie ähnlichen Erkrankungen wie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrom).
Diesen Beitrag teilen:
Auf Facebook teilen
Über Telegram teilen
Auf X (Twitter) teilen
Auf WhatsApp teilen
Auf LinkedIn teilen
Per E-Mail teilen
Über Telegram teilen
Auf X (Twitter) teilen
Auf WhatsApp teilen
Auf LinkedIn teilen
Per E-Mail teilen
Vielleicht interessiert Sie auch
Details zur Qualitätssicherung der gesundheitsbezogenen Inhalte lesen Sie bitte in unserem Methodenpapier.