Recht

Teilerfolg einer Klage gegen Astrazeneca nach Coronaimpfung

Eine Zahnärztin hatte geklagt, nachdem sie nach ihrer Impfung mit einem Astrazeneca-Impfstoff auf einem Ohr nicht mehr hören konnte. Sie ist überzeugt, dass die Impfung die Ursache für den Hörverlust war und fordert von Astrazeneca Auskunft zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs und zudem Schadensersatz. Bislang war sie mit ihrer Klage nicht erfolgreich. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben. Letzteres hatte zuvor auf das laut Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) „positive Nutzen-Risiko-Verhältnis“ verwiesen. Nun muss die Klage neu verhandelt und geprüft werden.

Zum Artikel: https://www.aerzteblatt.de/news/teilerfolg-fur-klage-gegen-astrazeneca-nach-coronaimpfung

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