Politik

Long COVID-Richtlinie zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung beschlossen

Geschäftsstelle des G-BA – © Svea Pietschmann/G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Erstfassung der Long COVID-Richtlinie beschlossen. Mit dieser Richtlinie wird nun erstmalig und fristgerecht die so dringend erforderliche ärztliche Versorgung sowohl für Betroffene mit Verdacht als auch mit einer festgestellten Long /Post COVID-Erkrankung geregelt. Zudem hat die Patientenvertretung – an der auch die Long COVID-Vernetzungsstelle beteiligt ist – in den Beratungen des G-BA darauf hingewirkt, dass auch die große Gruppe von Betroffenen mit einer Myalgischen Enzephalomyelitis /einem Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS) sowie jene, die an Long COVID-ähnlichen Symptomen wie beispielsweise nach einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung (PostVac) leiden, eingeschlossen sind. Dass die Richtlinie ausdrücklich nicht nur Erwachsene, sondern gleichzeitig auch Kinder und Jugendliche mit den beschriebenen Symptomen einbezieht, war ebenfalls ein wichtiges Anliegen der Patientenvertretung.

Um zukünftig Betroffenen hoffentlich eine Ärzte-Odyssee durch das Gesundheitssystem zu ersparen, wurden in der Richtlinie konkrete Versorgungspfade beschrieben. Dies beinhaltet an zentraler Stelle z.B. beim Haus- oder Kinderarzt eine ausführliche Abklärung des Verdachts auf das Vorliegen einer Erkrankung nach dieser Richtlinie durch die systematische Erfassung und Bewertung des Gesundheitszustandes. Hierzu gehört auch die Abklärung einer ME/CFS bei Hinweisen auf eine Belastungsintoleranz, Fatigue bzw. Post-exertionellen Malaise (PEM). In Abhängigkeit von Art, Schwere und Komplexität der Erkrankung wird auf dieser Basis eine gestufte Versorgung der Betroffenen in den drei Ebenen hausärztliche, fachärztliche und spezialisierte ambulante Versorgung durchgeführt.

Als weitere wesentliche Elemente der Versorgung konnte die Patientenvertretung die Behandlungskoordination sowie die Formulierung eines Behandlungsplans einbringen. „Es ist wichtig, dass die Patienten, welche zum Teil schwerstbetroffen sind, individuell Unterstützung erfahren und sich auf ihre koordinierende Ärztin oder ihren koordinierenden Arzt verlassen können. Dies beinhaltet neben der Übernahme der Rolle einer zentralen Ansprechperson insbesondere auch die Steuerung der Behandlung in medizinischen Fragen zu Diagnostik- und Therapieop-tionen.“, so Frau Dr. Claudia Ebel vom Fatigatio e.V.

Zur Richtlinie: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6374/2023-12-21_LongCOV-RL_Erstfassung.pdf

Hinweis: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gegründet. Er ist ein Gremium, das sich aus Vertretern der für die Gesundheitsversorgung verantwortlichen Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte) sowie mitberatenden Patientenvertretern zusammensetzt.

Die Long COVID-Vernetzungsstelle ist an der Koordination der Mitwirkung der Patientenvertretung beim G-BA beteiligt. Mehr über die Aufgaben der Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G-BA erfahren Sie hier.

Zu den elementaren Aufgaben des G-BA gehört, innerhalb des vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Rahmens festzulegen, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden. Zudem hat er Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen Versorgung.

Diesen Beitrag teilen:



Details zur Qualitätssicherung der gesundheitsbezogenen Inhalte lesen Sie bitte in unserem Methodenpapier.