Recht

COVID-19-Erkrankungen werden in vielen Fällen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt

Etwa 63 Prozent der als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gemeldeten COVID-19-Fälle wurden auch als solche anerkannt. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Anlass für die Information war eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag. Voraussetzung für die Anerkennung ist ein klarer beruflicher Zusammenhang zur Infektion mit dem Coronavirus – zum Beispiel durch engen Kontakt mit infizierten Personen im Arbeitsumfeld. Besonders betroffen sind davon Menschen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten.

Zum Artikel:https://www.aerzteblatt.de/news/hohe-anerkennungsrate-von-covid-19-erkrankungen-als-berufskrankheit-oder-arbeitsunfall

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