Sozialgericht Heilbronn genehmigt Verletztenrente bei Post COVID wegen anerkannter Berufskrankheit
In seiner Entscheidung vom 12.12.2024 (Az.: S 2 U 426/24) hat das Sozialgericht die Unfallkasse Baden-Württemberg zur Zahlung einer Verletztenrente verurteilt. Der erkrankte Krankenpfleger hatte auf Anerkennung einer Verletztenrente aufgrund Berufskrankheit geklagt. Das Gericht führt aus, dass sich die Beklagte nicht pauschal auf einen derzeit noch fehlenden medizinischen Erkenntnisstand zurückziehen könne, sondern für die Bewertung der Folgen einer COVID-19 Erkrankung sowohl die S 1-Leitlinie zu Long/Post-Covid der AWMF (Stand 2024) sowie die unfallversicherungsrechtliche Literatur berücksichtigen müsse. Hierin wurden bereits Erfahrungssätze zur MdE-Bewertung beim Vorliegen eines Post-COVID-Syndroms veröffentlicht.
Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/177147
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